Mitgliedschaft
Aufnahmegebühr einmalig | Jahresbeitrag | |
| Erwachsene | 50,00€ | 50,00€ |
| Kinder und Jugendliche | 30,00€ | 30,00€ |
Kinder und Jugendliche sind Personen ab dem 6. Geburtstag bis zum vollendeten 17. Lebensjahr
Die genannten Beträge werden jährlich einmal im Voraus, im ersten Quartal des laufenden Kalenderjahres, im Einzugsermächtigungsverfahren vom Schatzmeister erhoben. Eine andere Zahlungsweise ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss vom Vorstand beschlossen werden.
Anträge:
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